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Ernst-Barlach-Straße 29, Karlsruhe 76227

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0721 – 9 43 41 0

Wir bringen die Sache auf den Punkt

Als Rechtsmittelspezialisten in Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof


Als ausschließlich beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassene Rechtsanwälte sind wir auf Rechtsmittel spezialisiert. Wir vertreten unsere Mandanten mit höchster Expertise in zivil- und wirtschaftsrechtlichen Verfahren vor dem BGH, begleiten Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und übernehmen Tätigkeiten als Schiedsrichter. Auf der Grundlage unserer forensischen Qualifikation und unserer langjährigen Erfahrung in der Bearbeitung von Rechtsmittelverfahren auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts vertreten wir Sie in der letzten Instanz.

 
40 +

Jahre Expertise

Seit 1983 begleiten wir Mandanten auf höchster rechtlicher Ebene.

100 %

Fokus auf die dritte Instanz

Unsere gesamte Tätigkeit ist auf die dritte Instanz ausgerichtet.

2

starke Partner

Ein eingespieltes Team

für Ihre Interessen vor dem BGH.

Wer wir sind

Unsere Kanzlei blickt auf eine langjährige Tradition am Bundesgerichtshof zurück, gegründet von Dr. Hermann Büttner, mitgeprägt durch Dr. Peter Baukelmann und fortgeführt von Norbert Tretter und Dr. Ines Bodenstein.

Norbert Tretter & Dr. Ines Bodenstein
Saal mit Stuhlreihe und Blick auf Garten und Flaggen

was wir leisten

Wir bringen die Sache für Sie auf den Punkt. Nach sorgfältiger und detaillierter Prüfung der Sach- und Rechtslage erarbeiten wir eine differenzierte Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und stellen den Standpunkt unserer Mandanten prägnant und überzeugend dar. In der mündlichen Verhandlung vor Zivilsenaten des BGH kämpfen wir für Ihr Recht.


Anwälte

Als Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof stehen wir für juristische Exzellenz, strategisches Denken und präzise Argumentation. Wir werden von Mandanten, Kollegen und der Fachpresse für offenen Austausch, Expertise und überzeugende Verfahrensführung geschätzt.

Norbert Tretter & Dr. Ines Bodenstein

Unsere Kanzlei blickt auf über vier Jahrzehnte Erfahrung im Bereich der Rechtsvertretung beim Bundesgerichtshof zurück. Gegründet wurde sie im Jahr 1983 von Dr. Hermann Büttner, einem der ersten Rechtsanwälte mit Zulassung beim BGH. Mit dem Eintritt von Dr. Peter Baukelmann im Jahr 1995 wurde das Büro zur Sozietät BÜTTNER & BAUKELMANN erweitert.


2013 übergab Dr. Büttner die Kanzleitätigkeit altersbedingt an Norbert Tretter, der als neuer Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof in die Sozietät eintrat. Aus BÜTTNER & BAUKELMANN wurde BAUKELMANN TRETTER – eine Kanzlei, die sich auf Revisionsrecht, Verfassungsbeschwerden und internationale Verfahren spezialisierte.


Mit dem Ausscheiden von Dr. Peter Baukelmann im Jahr 2025 und dem gleichzeitigen Eintritt von Dr. Ines Bodenstein, ebenfalls Rechtsanwältin mit Zulassung beim BGH, wurde die Kanzlei zu TRETTER.BODENSTEIN. Seit dem 1. Juli 2025 stehen wir Ihnen mit gebündelter Expertise als moderne BGH-Kanzlei zur Seite.



Wir beraten und vertreten Sie vor dem Bundesgerichtshof (BGH) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in allen zentralen Bereichen des Zivilrechts und Wirtschaftsrechts. Ergänzend übernehmen wir verantwortungsvolle Aufgaben als Schiedsrichterin und Schiedsrichter in komplexen zivilrechtlichen Streitigkeiten.


Der Zweck der besonderen Anwaltschaft beim Bundesgerichtshof liegt darin, die Qualität der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch eine hochspezialisierte, unabhängige Anwaltschaft mit besonderer Erfahrung im Revisionsrecht zu sichern. Ein beim BGH zugelassener Rechtsanwalt muss das Zivilrecht in seiner gesamten Breite beherrschen, rechtliche Zusammenhänge mit wissenschaftlicher Präzision erfassen und revisionsrelevante wie entwicklungsfähige Aspekte herausarbeiten (vgl. BGHZ 170, 137, 144). An diesem Leitbild orientieren wir uns. Gleichwohl stehen in unserer täglichen Arbeit nicht akademische Überlegungen im Vordergrund, sondern stets die bestmögliche Lösung für unsere Mandanten.


In besonders wichtigen Berufungsverfahren unterstützen wir, auf Wunsch, bereits im Vorfeld eines möglichen Revisionsverfahrens. Als ergänzende Berater neben den Prozessbevollmächtigten helfen wir, frühzeitig die Erfolgsaussichten einer Revision realistisch einzuschätzen und tragfähige Ansatzpunkte für eine Revisionszulassung zu entwickeln.


Basierend auf unserer fundierten forensischen Ausbildung und langjährigen Erfahrung mit komplexen Revisionsverfahren in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts analysieren wir systematisch die Chancen und Risiken eines Rechtsmittels und erstellen eine differenzierte rechtliche Bewertung.


Am Anfang unserer Tätigkeit steht immer eine gründliche Prüfung der Sach- und Rechtslage anhand der vorliegenden Gerichtsakten. Häufig eröffnen sich dabei neue Perspektiven oder bislang nicht vertieft behandelte Rechtsfragen, die für das Verfahren entscheidend sein können.


Ist eine Rechtsmittelbegründung oder -erwiderung beim Bundesgerichtshof zu verfassen, erstellen wir einen präzise formulierten Entwurf und stimmen diesen mit dem Mandanten oder dem in der Vorinstanz tätigen Anwalt sorgfältig ab. Sollte sich im Rahmen unserer Prüfung herausstellen, dass ein Rechtsmittel keine Erfolgsaussicht besitzt, sprechen wir eine klare Empfehlung zur Rücknahme des Rechtsmittels aus, mit nachvollziehbarer Begründung und im Interesse einer kostenbewussten Lösung.


In Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wird in der Regel von jeder Partei nur ein Schriftsatz eingereicht. Nach unserer langjährigen Erfahrung in Revisionsverfahren beim BGH steht und fällt die Überzeugungskraft einer Rechtsmittelbegründung oder -erwiderung mit der Fähigkeit, die revisionsrelevanten Kernfragen klar und präzise herauszuarbeiten, ohne Umwege oder unnötige Details. Unser Anspruch: Wir bringen Ihre Sache punktgenau und überzeugend auf den rechtlichen Kern, für eine wirkungsvolle Argumentation vor dem Bundesgerichtshof.